Aus dem Archiv: Februar 2016
Seit 2015 hat die türkische Regierung den vor 3 Jahren so hoffnungsvoll begonnnen Friedensprozeß mit der kurdischen Bevölkerung und der PKK einseitig gebrochen
Seitdem führt Erdogan Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Wir trauern mit der kurdischen Bevölkerung um die vielen zivilen Opfer.
Und die Bundesregierung schweigt. Sie schweigt nicht nur zu den gezielten Bombenangriffen gegen kurdische Bevölkerungsteile. Sie schweigt auch zu der Hexenjagd, die gegen kritische Journalisten, Schriftsteller und AkademikerInnen veranstaltet wird.
Zu Beginn dieses Jahres richteten AkademikerInnen einen Friedenspappell an die türkische Regierung. Die UnterzeicherInnen stehen jetzt teils vor Gericht, verlieren ihren Arbeitsplatz oder werden gar mit dem Tod bedroht. Auch dazu schweigt die deutsche Regierung.
Sie schweigt, weil sie ihre Abschottungspolitik in der Flüchtlingsfrage mit der Kooperationsbereitschaft der türkischen Regierung verknüpft hat. Dieses Schweigen bedeutet willfährige Unterwürfigkeit gegenüber einem Regime, das Menschenrechte und Demokratie mit Füßen tritt.
Der Aachener Friedenspreis fordert die Aachener Bundestagsabgeordneten auf, aus Aachen die Botschaft und die Forderungen an die Bundesregierung mit nach Berlin zu nehmen:
- die Unterstützung der Kriegspolitik und die Waffenlieferungen an die Türkei zu beenden;
- Ankara zu drängen, die Bombardierungen der eigenen Bevölkerung sofort einzustellen;
- die Unterstützung des IS sofort zu beenden;
- an die türkische Regierung zu appellieren, Menschenrechte und Meinungsfreiheit zu respektieren und auf die Verhaftung und Verfolgung Andersdenkender zu verzichten;
- auf Erdogan einzuwirken, den Friedensprozess mit dem kurdischen Teil der Bevölkerung und vor allem mit der PKK wiederaufzunehmen;
- und nicht zuletzt, den Einsatz der Bundeswehr in Syrien zu beenden!
27. Februar 2016
Themen: Allgemein
Stimmen Sie gegen die Änderungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten fordert der Aachener Friedenspreis diese auf, sich durch die geplanten Änderungen des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) nicht entmündigen zu lassen und gegen die Aufweichung des Parlamentsvorbehalts im Bundestag zu stimmen.
Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gemäß Art.24 GG darf die Bundeswehr zwar auch außerhalb des NATO-Territoriums eingesetzt werden. Das Gericht sieht aber einen generellen Parlamentsvorbehalt beim „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“ vor, weshalb die Einsätze stets vom Bundestag genehmigt werden müssen.
Am 16. Juni 2015 legte die Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr unter dem Vorsitz von Volker Rühe offiziell ihren Bericht vor (Bundestagsdrucksache 18/5000). In erster Lesung hat nun der Bundestag am vergangenen Freitag, den 26.1.2016, einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung beraten. Er enthält Änderungen am Parlamentsbeteiligungsgesetz, wonach die Mandatspflicht von der Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Einbindung in bewaffnete Konflikte abhängig gemacht werden soll.
Nach offiziellen Äußerungen der Bundesregierung wird zwar betont, dass die Abgeordneten auch künftig über Kampfeinsätze entscheiden. Die Gesetzesinitiative beinhaltet aber in jedem Fall eine Aufweichung des Parlamentsvorbehaltes, der dazu führt, dass sich die Regierung zukünftig für deutlich weniger Bundeswehreinsätze im Bundestag rechtfertigen muss.
Ziel dieser Aufweichung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ist nach Auffassung des Aachener Friedenspreis unverkennbar zum einen, den Weg zu neuen Kriegseinsätzen zu ebnen. Und zum anderen, eine Diskussion über solche Einsätze von vornherein zu unterbinden und sie damit verstärkt der Aufmerksamkeit der kritischen Öffentlichkeit zu entziehen.
„Diese Einschränkungen des Parlamentsvorbehalts sind nicht hinnehmbar“, so der Verein. „Wir fordern die Parlamentarier daher dringend auf, dieser Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes nicht zuzustimmen.“
04. Februar 2016
Themen: Allgemein