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Nominierungen

Der Verein Aachener Friedenspreis e.V. lädt daher alle Interessierten sehr herzlich ein, Personen oder Gruppen für den mit 2.000 Euro dotierten Preis vorzuschlagen.

Gerade Graswurzelarbeit von unten braucht Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, damit sie gesehen und gestärkt werden kann.

Wer schlägt vor und wer entscheidet?

Der Aachener Friedenspreis wird von einer Bürgerinitiative aus der Aachener Bevölkerung verliehen. Wer den Preis bekommt, entscheidet daher keine Jury sondern der gesamte Verein Aachener Friedenspreis e.V. auf einer Mitgliederversammlung. Vorschläge können von jeder Person oder Gruppierung eingereicht werden, egal ob Vereinsmitglied oder nicht. Ein Bezug zur Stadt Aachen ist ebenfalls nicht notwendig.

Wie funktioniert eine Nominierung?

Als offiziell eingereichter Vorschlag für den Aachener Friedenspreis gilt eine Vorstellung der nominierten Person oder Initiative und ihrer Arbeit im Umfang von zwei PDF-Seiten. Wegen der Menge der Vorschläge ist es unerlässlich, dass die oder der Vorschlagende dem Gremium auf diese Weise einen Teil der Recherchearbeit abnimmt. Vor allem die folgenden Fragen sollten beantwortet werden:

  • Was tut die Person oder Initiative für den Frieden?
  • Vor welchem Hintergrund bzw. aus welcher Motivation entstand das Engagement?
  • Aus wie vielen Aktiven besteht die Gruppe bzw. Initiative?
  • Wie finanziert die Person oder Initiative ihre Arbeit?
  • Mit wem arbeitet die Person oder Initiative zusammen?
  • Wurde die Person oder Initiative bereits mit anderen Preisen ausgezeichnet?
  • Inwieweit hilft eine Auszeichnung mit dem Aachener Friedenspreis der Person oder Gruppe?

Wer ist preiswürdig?

Die wichtigsten Kriterien für die Preiswürdigkeit einer Person oder Gruppe hat der Aachener Friedenspreis e.V. schon 1988 in seiner Gründungserklärung (Link) festgehalten. Die Gründungsmitglieder formulierten diese Kriterien damals wie folgt: „Wir wollen daher Frauen, Männer oder Gruppen würdigen und vorstellen, die von “unten her“ dazu beigetragen haben, der Verständigung der Völker und der Menschen untereinander zu dienen sowie Feindbilder ab- und Vertrauen aufzubauen.

Wir wollen Menschen ehren, unabhängig von ideologischen, religiösen oder parteipolitischen Kriterien und unabhängig von ihrer sozialen oder nationalen Zugehörigkeit. Wir wollen sie ehren, wenn sie Frieden ge­stiftet haben durch Gerechtigkeitssinn, Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft (auch Feinden gegenüber); durch Gewaltlosigkeit, Zivilcourage, Tatkraft, Sachlichkeit und Herz.“ Die Gründungserklärung betont dabei ausdrücklich, dass es von Ressourcenkonflikten bis hin zu Umweltzerstörung und Klimawandel zahlreiche Ursachen für Unfrieden gibt, denen sich potentielle Preisträger*innen entgegenstellen können. Der Friedensbegriff erweitert sich zusehens, je größer globale Bedrohungen abseits von politischer Blockbildung und kriegerischer Aufrüstung werden.

Ablauf und Termine

Nach Ende der Einreichungsfrist (in der Regel Ende Februar) befasst sich der Vereinsvorstand mit den eingereichten Vorschlägen und wählt im Laufe des März in einer vereinsöffentlichen Vorstandssitzung bis zu fünf Vorschläge aus. Auf der Mitgliederversammlung im Frühjahr (in der Regel April) wählen die Mitglieder des Vereins aus dieser so genannten 5er-Liste bis zu zwei Preisträger*innen aus. Am 8. Mai erfolgt die Pressekonferenz, auf der die Namen der Preisträger*innen veröffentlicht werden. Am 1. September – dem Antikriegstag – erfolgt die Preisverleihung im Rahmen einer feierlichen + öffentlichen Veranstaltung an die beiden Preisträger*innen in der Aachener Aula Carolina.

Vorschläge können jederzeit eingereicht werden. Damit der Vorstand einen Vorschlag für das laufende Jahr berücksichtigen kann, muss er bis spätestens Mitte Februar vorliegen – der exakte Termin variiert leicht mit den Terminen der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlung. Über den Fortgang des Prozesses nach Einreichung bekommen Sie selbstverständlich Rückmeldungen.