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Träger*innen des Aachener Friedenspreises verurteilt – Ziviler Ungehorsam dringender denn je

im Folgenden dokumentieren wir eine Pressemitteilung des Jugendnetzwerks für politische Aktionen, JunepA, dessen Mitglieder gestern für eine mutige Aktion zivilen Ungehorsams im Fliegerhorst Büchel zu Geldstrafen verurteilt wurden.

Quelle: http://junepa.blogsport.eu/2017/10/04/pm-friedenspreistraeger-verurteilt/#more-200

Vor einem Jahr hatten die Aktivist*innen von JunepA mit Luftballons und Transparenten die Start- und Landebahn des Fliegerhorst Büchel besetzt. Sie sind heute vom Amtsgericht Cochem wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden.

Die vier Angeklagten, unter ihnen zwei Student*innen (22 und 24 Jahre), ein Kinderarzt (65 Jahre) und eine Hebamme (54 Jahre), beriefen sich auf den rechtfertigenden Notstand und auf ihre demokratische Pflicht. „Lebendige Demokratie braucht begrenzte Regelüberschreitungen“, so David Haase. Gleichzeitig stellten sie in Frage, ob militärisches Gelände überhaupt Privatgelände sei oder nicht eher als öffentliches Gelände eingestuft werden müsste, wo Proteste legal seien.

Karen Semiramis Welhöner erklärte: „Das Go-In war die Fortsetzung einer Demonstration auf einem im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen und damit öffentlichem Gelände“. Mit der gewaltfreien Besetzung hatten die Aktivist*innen auf die Lagerung von Atomwaffen in der Eifel und deren „Modernisierung“ bzw. Austausch durch weiterentwickelte zielgenauere Waffen aufmerksam gemacht.

Im Schlusswort erklärte Ernst-Ludwig Iskenius gegenüber dem Richter: „Sie können Geschichte schreiben: Sie können uns freisprechen und damit das Unrecht in Büchel deligitimieren. Sollten Sie uns verurteilen in der Hoffnung, andere Menschen davon abzuschrecken, das gleiche zu tun, dann werden Sie sich irren“. Damit kündigten die Besetzer*innen neue Aktionen an, über die das Gericht dann immer wieder neu verhandeln müsste. In Mutlangen zur Pershing II Stationierung gab es viele Verurteilungen wegen Nötigung, die später vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wurden. Alle Verurteilten wurden rehabilitiert und erhielten Haftentschädigung für abgesessene Ersatzfreiheitsstrafen.

Durch die Verurteilung der vier Atomwaffengegner*innen erwarten die Betroffenen jetzt eine mobilisierende Wirkung: „Wir werden auch weiterhin mit vielen Menschen in Büchel ungehorsam aktiv sein- und damit immer wieder die Gerichte konfrontieren“, so Katja Tempel, eine der Verurteilten. Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland widerspricht geltendem Völkerrecht. Sobald der im September 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag von 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert ist wird die Völkerrechtswidrigkeit noch konkreter. Deutschland kann dem Vertrag angeblich erst beitreten, wenn die NATO-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen sind. Die Bundesregierung hatte die Atomwaffenverbotsverhandlungen boykottiert und den Vertrag u.a. deshalb nicht unterzeichnet.

Am 18.10.2017 um 13.30 Uhr wird ein weiterer Prozess wegen der selben Aktion vor der Jugendkammer des Amtsgericht Cochem stattfinden. Dort werden junge Menschen (alle unter 21 Jahren) erklären, wieso sie Zivilen Ungehorsam gegen den Wahnsinn der atomaren Bewaffnung ausüben. Die Verhandlung wird öffentlich sein.

JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) hatte zu der gewaltfreien Besetzung des Fliegerhorsts Büchel im letzten Jahr eingeladen. Am 1.9.2017 ist ihnen der Aachener Friedenspreis verliehen worden.