Zivilklausel erhalten!
Offener Brief an Ministerin Pfeiffer-Poensgen
Sehr geehrte Frau Ministerin,
vor wenigen Tagen haben Sie in einem Interview mit dem WDR sich dafür ausgesprochen, Militärforschung an Hochschulen wieder zu ermöglichen und die Universitäten selbst darüber entscheiden zu lassen, ob sie zukünftig Rüstungsforschung betreiben wollen oder nicht. Gleichzeitig wollen Sie demzufolge die Passage zur Zivilklausel aus dem Hochschulgesetz streichen.
Wir sind entsetzt darüber und wenden uns nachdrücklich gegen die Entscheidung, in der heutigen, so bedrohlichen Weltlage und in einer waffenstarrenden Welt, in der sich Staaten mit der gegenseitigen völligen Vernichtung bedrohen und in der bereits heute in den Waffenarsenalen Atomwaffen lagern, die die gesamte Menschheit vernichten können, Forschung an neuen Waffensystemen und Rüstungsgeräten per eigener Entscheidung wieder zu ermöglichen.
In der Verfassung des Landes NRW steht:
„In Verantwortung vor Gott und den Menschen, verbunden mit allen Deutschen, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen,…“ (Präambel)
Sie entziehen sich mit Ihrer Entscheidung dieser Verantwortung.
Wir, die Mitglieder des Aachener Friedenspreis e.V., wollen nicht, dass Hochschulen die Kriegsfronten der Welt mit Wissen und Material beliefern, und wir wollen keine Wissenschaft, die somit zahllose Menschenleben zu verantworten hat.
Oft sind derartige Projekte auf den ersten Blick technisch sehr reizvoll, aber was sagt das ethische Empfinden dazu, wenn die Ergebnisse und Inhalte der eigenen Forschung oder des Studiums plötzlich zum Töten von Menschen verwendet werden?
Die Mitglieder des Aachener Friedenspreises lehnen jegliche Beteiligung der Hochschulen an Forschungen ab, die dabei helfen, Menschenleben zu vernichten.
Gerade die Forschung an Hochschulen sollte ausschließlich der zivilen Nutzung dienen.
Die Einflüsse einer finanzstarken Rüstungsindustrie auf die Forschung an den Hochschulen sollte ausgeschlossen sein. Die auf dem Artikel eins des Grungesetzes aufbauende Forschung darf auch 70 Jahre nach dem Krieg nicht zur Disposition stehen.
Das Ethos einer dem Frieden verpflichteten Gesellschaft sollte an den vom Staat getragenen Forschungseinrichtungen unbedingte Geltung haben Nur eine weitgehende Zivilklausel garantiert eine Forschung, die nachhaltig dem Menschen und seiner Umwelt dient.
Wir erwarten, dass die Zivilklausel im Hochschulgesetz erweitert wird und Forschung auf friedliche und zivile Forschung ausgeweitet wird.
Aachen im November
Aachener Friedenspreis e.V.