Aus dem Archiv: Oktober 2017

Aachener Friedenspreis e.V. gratuliert ICAN zum Friedensnobelpreis: Neuer Schub für Atomwaffenverbot

Der Aachener Friedenspreis e.V. ist sehr erfreut über die ungewohnt gute Auswahl der diesjährigen Friedensnobelpreisträgerin. Der Friedensnobelpreis 2017 geht an ICAN, die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen. „Wir gratulieren ICAN und ihren 468 Partnerorganisationen herzlich zu dieser Auszeichnung“, so Lea Heuser, Pressesprecherin des Aachener Friedenspreis e.V. „Mit einem solchen Preis im Rücken bekommt die Kampagne neuen Schub und die Ächtung von Nuklearwaffen rückt in greifbare Nähe“.

Der Aachener Friedenspreis e.V. nimmt die hohe Ehrung für ICAN zum Anlass, eine Forderung zu bekräftigen, die er bereits zur diesjährigen Verleihung seines eigenen Preises formuliert hat. In Ihrer Ansprache zur Preisverleihung an JunepA und No MUOS sagte Vorstandsmitglied Tina Terschmitten „Wir erwarten von der künftigen Bundesregierung ein Verbot der weiteren Stationierung von Nuklearwaffen in Deutschland“. Als Teil der Friedensbewegung begrüße der Verein die am 7. Juli von den Vereinten Nationen verabschiedete völkerrechtlich verbindliche Ächtung von Atomwaffen. Die Bundesregierung habe die Verhandlungen leider boykottiert. Kurz nach der Preisverleihung und vor der Bundestagswahl begann die Unterzeichnung des Abkommens. ICAN habe deshalb eine Kampagne gestartet, mit der die BundestagskandidatInnen aufgerufen werden, sich für den deutschen Beitritt zu diesem Abkommen einzusetzen.

„Wir fordern die zukünftige Bundesregierung nachdrücklich auf, sich dem Abkommen anzuschließen und Atomwaffen ein für allemal in die Geschichtsbücher zu verweisen“, bekräftigt Lea Heuser. „Ein Friedensnobelpreis für eine Organisation wie ICAN sollte Denkanstoß und Motivation genug sein, Atomwaffen aller Art endlich nachhaltig zu ächten und endgültig aus dem eigenen Einflussbereich zu verbannen – also auch vom Fliegerhorst Büchel, wo unsere Mitglieder und Preisträgergruppen seit langem für den Abzug der US-Amerikanischen Atomwaffen streiten“.

06. Oktober 2017

Themen: Presse

Träger*innen des Aachener Friedenspreises verurteilt – Ziviler Ungehorsam dringender denn je

im Folgenden dokumentieren wir eine Pressemitteilung des Jugendnetzwerks für politische Aktionen, JunepA, dessen Mitglieder gestern für eine mutige Aktion zivilen Ungehorsams im Fliegerhorst Büchel zu Geldstrafen verurteilt wurden.

Quelle: http://junepa.blogsport.eu/2017/10/04/pm-friedenspreistraeger-verurteilt/#more-200

Vor einem Jahr hatten die Aktivist*innen von JunepA mit Luftballons und Transparenten die Start- und Landebahn des Fliegerhorst Büchel besetzt. Sie sind heute vom Amtsgericht Cochem wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden.

Die vier Angeklagten, unter ihnen zwei Student*innen (22 und 24 Jahre), ein Kinderarzt (65 Jahre) und eine Hebamme (54 Jahre), beriefen sich auf den rechtfertigenden Notstand und auf ihre demokratische Pflicht. „Lebendige Demokratie braucht begrenzte Regelüberschreitungen“, so David Haase. Gleichzeitig stellten sie in Frage, ob militärisches Gelände überhaupt Privatgelände sei oder nicht eher als öffentliches Gelände eingestuft werden müsste, wo Proteste legal seien.

Karen Semiramis Welhöner erklärte: „Das Go-In war die Fortsetzung einer Demonstration auf einem im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen und damit öffentlichem Gelände“. Mit der gewaltfreien Besetzung hatten die Aktivist*innen auf die Lagerung von Atomwaffen in der Eifel und deren „Modernisierung“ bzw. Austausch durch weiterentwickelte zielgenauere Waffen aufmerksam gemacht.

Im Schlusswort erklärte Ernst-Ludwig Iskenius gegenüber dem Richter: „Sie können Geschichte schreiben: Sie können uns freisprechen und damit das Unrecht in Büchel deligitimieren. Sollten Sie uns verurteilen in der Hoffnung, andere Menschen davon abzuschrecken, das gleiche zu tun, dann werden Sie sich irren“. Damit kündigten die Besetzer*innen neue Aktionen an, über die das Gericht dann immer wieder neu verhandeln müsste. In Mutlangen zur Pershing II Stationierung gab es viele Verurteilungen wegen Nötigung, die später vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wurden. Alle Verurteilten wurden rehabilitiert und erhielten Haftentschädigung für abgesessene Ersatzfreiheitsstrafen.

Durch die Verurteilung der vier Atomwaffengegner*innen erwarten die Betroffenen jetzt eine mobilisierende Wirkung: „Wir werden auch weiterhin mit vielen Menschen in Büchel ungehorsam aktiv sein- und damit immer wieder die Gerichte konfrontieren“, so Katja Tempel, eine der Verurteilten. Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland widerspricht geltendem Völkerrecht. Sobald der im September 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag von 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert ist wird die Völkerrechtswidrigkeit noch konkreter. Deutschland kann dem Vertrag angeblich erst beitreten, wenn die NATO-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen sind. Die Bundesregierung hatte die Atomwaffenverbotsverhandlungen boykottiert und den Vertrag u.a. deshalb nicht unterzeichnet.

Am 18.10.2017 um 13.30 Uhr wird ein weiterer Prozess wegen der selben Aktion vor der Jugendkammer des Amtsgericht Cochem stattfinden. Dort werden junge Menschen (alle unter 21 Jahren) erklären, wieso sie Zivilen Ungehorsam gegen den Wahnsinn der atomaren Bewaffnung ausüben. Die Verhandlung wird öffentlich sein.

JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) hatte zu der gewaltfreien Besetzung des Fliegerhorsts Büchel im letzten Jahr eingeladen. Am 1.9.2017 ist ihnen der Aachener Friedenspreis verliehen worden.

06. Oktober 2017

Themen: Presse